Aktionärsinformationen

Steuerwerte

    2023 2022 2021 2020
Gesellschaften Valor CHF CHF CHF CHF

Berner Oberland-Bahnen AG N

    32277657 70.00 60.00 67.00 70.05

Vorgehen beim Umtausch alter Inhaberaktien und Eintrag im Aktienregister

Ab dem 1. Mai 2021 können Aktionäre, deren Inhaberaktien in Namenaktien umgewandelt worden sind, ihre alten Titel aufgrund von gesetzlichen Vorschriften nicht mehr direkt bei der Gesellschaft umtauschen. Nach Art. 7 Abs. 1 UeB können die Aktionäre jedoch während einer Übergangsfrist nach Inkrafttreten des neuen Rechts mit vorgängiger Zustimmung der Gesellschaft bis 31. Oktober 2024 beim Gericht ihre Eintragung in das Aktienbuch der Gesellschaft beantragen. Damit ihre Aktionärseigenschaft anerkannt wird und sie wieder in ihre Rechte eingesetzt werden, müssen sie beweisen, dass sie die rechtmässigen Inhaber der umgewandelten Aktien sind, und beim Gericht (auf eigene Kosten) den Antrag auf Eintragung in das Aktienbuch vor Ablauf der Übergangsfrist stellen. Welches Gericht zuständig ist, hängt vom Wohnsitz des Aktionärs, von der Anzahl Aktien (Wert) und bei einem Auslandsbezug vom anwendbaren Kollisionsrecht ab und kann sich damit je nach Aktionär unterscheiden. Erst mit dem Nachweis vom Gericht kann die Gesellschaft den Eintrag im Aktienbuch vornehmen. Nach unbenutztem Ablauf der Frist verlieren die Aktionäre ihre mit den Aktien verbundenen Rechte endgültig (Art. 8 Abs. 1 UeB).

Einlieferung der Inhaberaktien mit Nachweis des Gerichts

Die Aktionäre geben die Originalaktien zusammen mit dem Nachweis des Gerichts bei ihrer Bank ab. Die Bank schickt die Originaldokumente zusammen mit den PTF-Instruktionen (DB-DI und DI-RE) im SECOM-System an die Gesellschaft. Die Titel werden anschliessend als Wertrechte in ein Wertschriftendepot des Aktionärs ausgeliefert.

Berner Oberland-Bahnen AG (BOB)

Die ordentliche Generalversammlung der BOB vom 1. Juni 2016 hat beschlossen, die bisherigen

  • Inhaberaktien von CHF 100 Nennwert (Valor 345.503) in
  • Namenaktien von CHF 100 Nennwert (Valor 32.277.657)

umzuwandeln. Die Umtauschfrist dauerte vom 2. bis 24. Juni 2016. Die Banken sind entsprechend informiert worden.

Die Namenaktien werden als Wertrechte verbrieft und müssen im Wertschriftendepot bei einer Bank verwahrt werden.

Der Druck und die Auslieferung von physischen Urkunden sind ausgeschlossen. Die Aktionäre haben jedoch das Recht, von der Gesellschaft eine Bestätigung der Anzahl der auf ihren Namen im Aktienregister eingetragenen Aktien zu verlangen.

Handel

Die Namenaktien der BOB sind ab 27. Juni 2016 auf der ausserbörslichen Handelsplattform OTC-X handelbar.

Berner Oberland-Bahnen AG
Harderstrasse 14
CH-3800 Interlaken