Lieferantenkodex

Unser Verhaltenskodex bildet die Grundlage für ein verantwortungsvolles, nachhaltiges und integres Handeln unserer Mitarbeitenden. Diese Werte sind für uns verbindlich und prägen unser tägliches Tun.

Gleichzeitig erwarten wir, dass auch unsere Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner Ver-antwortung übernehmen, insbesondere in Bezug auf die Auswirkungen ihrer Geschäftstätig-keit auf Gesellschaft und Umwelt. In diesem Zusammenhang wurde der folgende Lieferanten-kodex erlassen.

1. Geltungsbereich

Die Geschäftspartner, die uns Produkte liefern oder Dienstleistungen erbringen (nachfolgend „Lieferanten“), erkennen für die Zusammenarbeit die nachstehenden Regelungen als gemeinsamen Lieferantenkodex an. Der Lieferantenkodex gilt für die Lieferanten der Jungfraubahnen Holding AG, ihren Tochtergesellschaften sowie der Berner Oberland-Bahnen AG. Die Jungfraubahnen1 erwarten, dass die Lieferanten die Grundsätze und Anforderungen des Lieferan-tenkodexes erfüllen.

Die nachfolgenden Anforderungen basieren auf dem Inhalt folgender Konventionen und Stan-dards: 


2. Anforderungen an Lieferanten

2.1 Rechtskonformität

Lieferanten halten alle für sie anwendbaren geltenden Gesetze, Vorschriften und Richtlinien (inkl. Branchenstandards) ein. Sie verfügen über die erforderlichen Bewilligungen, Lizenzen oder Konzessionen für ihre Geschäftstätigkeiten. Lieferanten praktizieren keine Formen von Bestechung oder Korruption.

Lieferanten sowie deren Lieferanten und Produzenten müssen auf Grundlage der geltenden Arbeitsgesetze und gesetzlichen Vorschriften sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden zu fairen Arbeitsbedingungen angestellt sind, insbesondere Kinder- und Zwangsarbeit sind strikt verbo-ten.

2.2 Ethik

Lieferanten behandeln ihre Mitarbeitenden respektvoll und dulden keine Art von Diskriminierungen oder sexuellen Belästigungen.

Lieferanten haben die Verpflichtung, Menschenrechte zu respektieren und sicherzustellen, dass keine Produkte oder Dienstleistungen unter Ausbeutung oder Verletzung von Menschenrechten entstehen.

Die Sicherheit am Arbeitsplatz entspricht den geltenden Gesetzgebungen bzw. gängigen Branchenstandards. Durch Sensibilisierungsmassnahmen soll die Gesundheit der Mitarbeitenden gefördert und Unfälle vermieden werden. Das Dokument «Arbeiten von Dritten», welches die Sicherheit bei Arbeiten vor Ort regelt, ist zusätzlich auf der Unternehmenswebsite einsehbar.

2.3 Umwelt

Gemeinsam mit unseren Lieferanten setzen wir uns für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt ein. Wir erwarten, dass Umweltauswirkungen kontinuierlich reduziert, Ressourcen effizient genutzt und Abfälle soweit wie möglich vermieden werden. Gefahrstoffe sind eindeutig zu kennzeichnen, sorgfältig zu handhaben und stets gemäss den geltenden Vorschriften zu entsorgen.


3. Nachweis und Nichterfüllung

Die Jungfraubahnen behalten sich vor, mittels Selbstauskunft, Begutachtungen vor Ort oder Bestätigungen von Zertifizierungen oder Standards, den Nachweis der Einhaltung des Lieferantenkodexes sicherzustellen.

Ein Verstoss gegen diesen Lieferantenkodex können für die Jungfraubahnen in letzter Konsequenz ein wichtiger Grund sein, die Geschäftsbeziehungen einschliesslich aller zugehörigen Lieferverträge zu beenden.


4. Meldung von Verstössen

Der Lieferant informiert seine Kontaktperson bei den Jungfraubahnen unverzüglich schriftlich, sobald er Kenntnis darüber erlangt oder einen Verdacht hat, dass innerhalb seines Betriebs oder entlang seiner Lieferkette ein Verstoss gegen die in diesem Kodex enthaltenen Werte vorliegt oder droht. Die Meldung kann auch vertraulich über whistleblowing@jungfrau.ch erfol-gen. Die Jungfraubahnen behalten sich das Recht vor, entsprechende Schritte einzuleiten.

 

[1]Jungfraubahnen: Allianz der Berner Oberland-Bahnen AG mit der Jungfraubahn-Gruppe. Die beiden Allianzpartner haben die Geschäftsführung einer identisch zusammengesetzten Geschäftsleitung und der Jungfraubahnen Management AG übertragen, an der sie beide beteiligt sind. Sie stehen damit unter einer gemeinsamen operativen Führung (Geschäftsleitung Jungfraubahnen). Die Jungfraubahnen treten einheitlich und ausschliesslich unter der eingetragenen Marke Jungfrau – Top of Europe auf.

Jungfraubahn-Gruppe: Jungfraubahn Holding AG mit ihren Tochtergesellschaften. Die Töchter sind: Jungfraubahn AG, Wengernalpbahn AG, Firstbahn AG, Parkhaus Lauterbrunnen AG, Jungfrau Shopping AG, Jungfrau Gastronomie AG, Bergbahn Lauterbrunnen-Mürren AG, Top of Interlaken AG, Top of Travel AG, Grindelwald Grund Infrastruktur AG, Jungfraubahnen Management AG und Sphinx AG Jungfraujoch.
 

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