• Vergütungsbericht
  • Corporate Governance
  • Vergütungsbericht

    1. Einleitung und Grundsätze

    Der vorliegende Bericht informiert gemäss Art. 13 Abs. 1 der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Gesellschaften (VegüV) über die Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung der Jungfraubahn Holding AG. Er wird der Generalversammlung (GV) 2021 zur Kenntnisnahme unterbreitet. Der Bericht orientiert sich an Art. 13 bis 16 der VegüV und zudem an den geltenden Standards des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance inklusive Anhang 1 über die Empfehlungen zu den Entschädigungen von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung.

    Die Jungfraubahn-Gruppe bietet markt- und leistungsgerechte Gesamtentschädigungen an, um für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung Personen mit den nötigen Fähigkeiten und Charaktereigenschaften zu gewinnen, zu motivieren und zu halten. Die Entschädigungspolitik befolgt folgende Grundsätze: Die Honorare und Grundgehälter werden entsprechend den Anforderungen bezüglich erforderliche Fähigkeiten, Verantwortung und Belastung festgelegt. Der erbrachten Leistung der Geschäftsleitung wird durch eine variable Komponente, bestimmt nach dem Ergebnis, Rechnung getragen. An der längerfristigen Entwicklung des Unternehmens partizipieren der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung sowie alle anderen Mitarbeitenden über ein Aktienbeteiligungsprogramm. Kompensationskomponenten, die einen Transfer oder einen Kontrollwechsel behindern, sind nicht gegeben. Die Kündigungsfrist der Geschäftsleitungsmitglieder beträgt einheitlich sechs Monate (die Hälfte der statutarischen Maximaldauer).

    Der Rahmen für die Ausgestaltung der Vergütung ist in Art. 20 der Statuten der Jungfraubahn Holding AG festgelegt. Diese Regelungen lassen sowohl eine kurz- als auch eine langfristige Erfolgsbeteiligung in bar und/oder Aktien zu, die jedoch zwei Drittel des Grundhonorars beziehungsweise der Grundvergütung nicht übersteigen darf. Zudem können gemäss den Statuten eigene Aktien zu einem vergünstigten Preis abgegeben, Leistungen an die berufliche Vorsorge ausgeschüttet und Darlehen von bis zu CHF 100’000 zu marktüblichen Konditionen gewährt werden.

    In der aktuellen Form ist das Vergütungssystem der Jungfraubahn Holding AG möglichst einfach und transparent konzipiert. Bei der Ausgestaltung wurden keine Berater beigezogen. Auf eine Erfolgsbeteiligung in Aktien sowie auf eine langfristige Erfolgsbeteiligung wird verzichtet. An deren Stelle tritt das Beteiligungsprogramm für verbilligte Mitarbeiteraktien, an dem sich Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und alle Mitarbeitenden gemäss den ihnen zugeteilten Quoten auf Wunsch beteiligen können. Um die Dynamik des Systems bei sehr guten Resultaten zu begrenzen, wurden Höchstgrenzen für die Gesamtvergütung der Geschäftsleitungsmitglieder definiert.

    Im Zusammenhang mit einer Anpassung der Organisation und einer klaren Ausrichtung auf die Kerngeschäftsbereiche wurde die Geschäftsleitung per 2021 erweitert und zählt nun sechs Mitglieder. Dies sind der Vorsitzende der Geschäftsleitung, der CFO sowie die Leiter der Fachbereiche Marketing, Infrastruktur und Technik, Betrieb Eisenbahn sowie Betrieb Seilbahnen und Wintersport.

    2. Inhalte der Entschädigungen

    Grundsätze

    Die Ausgestaltung des Vergütungsmodells orientiert sich an der Grundstrategie, die Aktie der Jungfraubahn Holding AG als Value Stock zu positionieren. Das Entschädigungssystem unterstützt die langfristige Wertsteigerung für die Anleger. Dies wird konkret erreicht durch:

    • eine längerfristige Festlegung der Vergütung und insbesondere eine längerfristige Fixierung der Erfolgskomponente der Geschäftsleitung zur Sicherung der Kontinuität.
    • die Bemessung der Erfolgsbeteiligung der Geschäftsleitung am Gewinn vor Steuern (Earnings Before Taxes (EBT)) und damit an einer teamorientierten Zielsetzung (EBT als wichtige Grösse für ein Value-orientiertes Unternehmen).
    • ein Aktienbeteiligungsprogramm mit langer Bindung (Sperrung der Weitergabe der Aktien für fünf Jahre) und damit eine Orientierung am langfristigen Wertzuwachs.

    Das Aktienbeteiligungsprogramm besteht in gleicher Form auch für die Kader und die Mitarbeitenden der Gruppe. Die Aktien im Eigenbesitz sollen die Bindung des gesamten Personals an das Unternehmen stärken. Die Ausübungsquote im Jahr 2020 betrug 55,5%.

    Fixe Entschädigung

    Für Verwaltungsräte bilden die fixen Komponenten – Honorar, Spesenpauschale und Sitzungsgeld – die Basis der Entschädigung. Sie wird in zwei Halbjahrestranchen ausgezahlt. Die Geschäftsleitung erhält ein Grundgehalt, das in Form von 13 Monatslöhnen ausgerichtet wird. Für Verwaltungsräte, die eine an der Jungfraubahn Holding AG beteiligte juristische Person vertreten (Art. 707 Abs. 3 Organisationsreglement), kann die vertretene juristische Person bestimmen, dass das Honorar direkt ihr selbst und nicht dem Verwaltungsrat auszuzahlen sei. Der geschuldete Betrag wird in einem solchen Fall einmal jährlich – per Ende Dezember – abgerechnet.

    Sofern Verwaltungsräte und Mitglieder der Geschäftsleitung Entschädigungen von Dritten für Tätigkeiten erhalten, die im Zusammenhang mit ihrer Funktion bei den Jungfraubahnen ausgeübt werden, gilt Folgendes:

    • Die Mitglieder der Geschäftsleitung liefern ihre Honorare ersatzlos an die Jungfraubahnen Management AG ab. Sitzungsgelder können sie als Teil ihrer Entschädigung behalten.
    • Verwaltungsräte behalten Honorare und Sitzungsgelder. Solche Zahlungen sind im vorliegenden Bericht in das Honorar beziehungsweise den Lohn eingerechnet und für den jeweiligen Empfänger ausgewiesen.

    Variable Entschädigung

    Der erbrachten Leistung der Geschäftsleitung wird mit der variablen Erfolgsbeteiligung Rechnung getragen, die vom erreichten Unternehmenserfolg abhängt und am EBT bemessen wird. Sie wird mit einer langfristigen Perspektive festgelegt.

    Als Folge der grossen Investitionen der letzten Jahre mit der V-Bahn und der bis Ende 2019 laufend gestiegenen Gewinne wurde die Formel zur Berechnung der Erfolgsbeteiligung am 19. Februar 2020 per 1. Januar 2021 wie folgt angepasst: (EBT – CHF 30 Mio.) x [Faktor]. Dabei wurde der Faktor für die Mitglieder der Geschäftsleitung nicht mehr einheitlich festgelegt, sondern variiert in einem Rahmen von 0,2% bis 0,5% individuell.

    Die seit Anfang 2020 grassierende Corona-Pandemie hat schwerwiegende wirtschaftliche Auswirkungen auf die Jungfraubahnen. Der Verwaltungsrat wird die weitere Entwicklung genau verfolgen und das Entschädigungssystem gegebenenfalls anpassen. Für das Jahr 2020 wurde beschlossen, keine Erfolgsbeteiligungen auszubezahlen (siehe unter Ziff. 4, Bemessung).

    Die Erfolgsbeteiligung ist statutengemäss auf maximal zwei Drittel der Grundvergütung beschränkt. Sie wird für die Geschäftsleitungsmitglieder an dem auf die Genehmigung des Ergebnisses der Jungfraubahn Holding AG folgenden ordentlichen Zahltag fällig.

    Aktienbeteiligungsprogramm

    Verwaltungsrat und Geschäftsleitung können sich gemäss den ihnen zugeteilten Quoten freiwillig am Programm für verbilligte Mitarbeiteraktien beteiligen. Das Bezugsrecht wird unter Beachtung des von der GV genehmigten Betrags, des Geschäftsgangs und je nach Betriebszugehörigkeit am Ende des dritten Quartals individuell zugeteilt. Die Ausübung erfolgt zu einem verbilligten Preis, der jährlich durch den Verwaltungsrat überprüft und gegebenenfalls neu festgelegt wird. Die Anzahl der Bezugsrechte für den Verwaltungsrat bestimmt sich zudem anhand eines Maximalbetrags für den Aktienanteil, der so festgelegt wird, dass die Gesamtvergütung in einem der Funktion entsprechenden Bereich liegt.

    Die Bezugsfrist beträgt 60 Tage; in diesem Zeitraum müssen sich die Berechtigten entscheiden, in welchem Umfang sie Aktien beziehen wollen. Der Richtwert für den Bezugspreis wird an der jeweils im Spätsommer stattfindenden Sitzung des Vergütungsausschusses bestimmt, und zwar anhand des Durchschnittskurses der letzten 30 Tage vor dem Sitzungsdatum. Die Aktien können während einer Sperrfrist von fünf Jahren nicht veräussert oder verpfändet werden. Die Differenz zwischen dem Bezugspreis und dem nach dem Kreisschreiben Nr. 37 der Eidgenössischen Steuerverwaltung massgeblichen Verkehrswert wird als Vergütungsbestandteil ausgewiesen.

    Berufliche Vorsorge der Geschäftsleitung

    Die Grundlöhne der Geschäftsleitungsmitglieder sind in der Personalvorsorgestiftung der Jungfraubahnen versichert. Für die variablen Bestandteile besteht eine Versicherungslösung bei einem Lebensversicherer.

    3. Festsetzungsverfahren

    Organisation

    Der Verwaltungsrat der Jungfraubahn Holding AG übt die oberste Leitung sowie die Aufsicht und Kontrolle der Geschäftsleitung in der gesamten Jungfraubahn-Gruppe aus. Gemäss Art. 21 der Statuten kann er zu seiner Unterstützung Ausschüsse bestellen. Die Aufgaben des Verwaltungsrats und der Ausschüsse sind in den Statuten, im Organisationsreglement sowie in den Reglementen der jeweiligen Ausschüsse geregelt. In Entschädigungsfragen wird der Verwaltungsrat von einem Vergütungsausschuss unterstützt. Die Mitglieder werden im Einklang mit den entsprechenden rechtlichen Vorschriften (VegüV) von der GV bestimmt. Die GV 2020 hat entsprechend den Anträgen des Verwaltungsrats Thomas Bieger (Vorsitz), Peter Baumann und Hanspeter Rüfenacht für ein Jahr in den Vergütungsausschuss gewählt. Sie alle sind unabhängig und «nicht exekutiv». Sekretär des Ausschusses ist Urs Kessler, der Vorsitzende der Geschäftsleitung.

    Gemäss Art. 21 Abs. 2 der Statuten kommt dem Ausschuss Vorschlags- und Umsetzungskompetenz zu. Im Rahmen der Umsetzungskompetenz legt er in dem durch GV-Beschluss vorgegebenen Rahmen die Arbeitsverträge beziehungsweise Vergütungen der Geschäftsleitungsmitglieder (ohne CEO) fest. Unter Beachtung des von der GV genehmigten Betrags bestimmt der Ausschuss den Bezugsanspruch und den Bezugspreis für verbilligte Aktien (Ziffer 2.1. A 2. Reglement Vergütungsausschuss). Im Übrigen wird über Vergütungsfragen – soweit den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung betreffend, mithin auch über die entsprechenden Anträge an die GV – im Gesamt-Verwaltungsrat entschieden.

    Vorgehen

    Vergütungsfragen werden stets im Vergütungsausschuss vorbereitet. Gemäss Spezialreglement erarbeitet der Vergütungsausschuss zuhanden des Verwaltungsrats namentlich die allgemeine Vergütungspolitik des Unternehmens (Verwaltungsrat, Kader und Personal) und macht Vorschläge für die Umsetzung des GV-Beschlusses in konkrete Vergütungen für Verwaltungsrat und CEO sowie einen Entwurf für die Anträge betreffend Entschädigung an die GV. Zudem arbeitet er den Vergütungsbericht aus, der der GV zur Kenntnisnahme vorgelegt wird.

    Der Vergütungsausschuss tagt, sooft es die Geschäfte erfordern. Dabei beurteilt er unter anderem die Entschädigungen und vergleicht diese mit Angaben zu Vergütungen von vergleichbaren kotierten Unternehmen aus dem Kanton Bern und dem angrenzenden Espace Mittelland sowie von ausgewählten Unternehmen aus dem Bereich Bahnen und Tourismus. In jeder auf eine Sitzung des Ausschusses folgenden Verwaltungsratssitzung erstattet der Ausschuss dem Verwaltungsrat umfassend Bericht. In diesem Rahmen findet unter anderem der Austausch über die Ergebnisse des Benchmarks zu Entschädigungsfragen und die Ausgestaltung des Aktienbeteiligungsprogramms statt. Zudem erfolgt auf diesem Weg eine Gesamtbeurteilung des Entschädigungssystems und seiner Wirksamkeit.

    Der Verwaltungsrat befasst sich vornehmlich zum Jahresende mit der Entschädigung der Geschäftsleitung sowie des übrigen Kaders und – im Sinne einer Oberaufsicht – mit den Vergütungsgrundsätzen für das gesamte Personal. Seine eigene Tätigkeit und Entschädigung beurteilt der Verwaltungsrat in der Regel im Rahmen der jährlichen Analyse des Geschäftsergebnisses beziehungsweise des Reviews seiner Strategien. Dieser Zyklus hindert ihn nicht daran, stets auch kurzfristig auf Vergütungsfragen einzugehen oder entsprechende Abklärungsaufträge zu erteilen.

    Regeln

    Die Grundsätze zur Entschädigung von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sind im Organisationsreglement in einem eigenen Kapitel festgehalten (Art. 24a ff.). Das Entschädigungssystem der Jungfraubahn Holding AG bringt die Interessen der Empfänger der Entschädigungen mit den Interessen der Gesellschaft in Einklang und unterstützt die Umsetzung der Strategie (siehe Ziffer 2 des Vergütungsberichts). Grundlage für die Bemessung der Honorare bilden die Anforderungsprofile.

    Das Vergütungssystem der Jungfraubahn Holding AG ist auf Konstanz und Verlässlichkeit ausgelegt. Auch die variablen Entschädigungen basieren auf Kriterien und Zielsetzungen, die im Voraus und in der Regel langfristig festgelegt werden. Entsprechend bestehen Reglemente zur Erfolgsbeteiligung und zum Beteiligungsprogramm. Im Nachhinein ausgeschüttete freiwillige Sonderprämien beschliesst der VR nur in bescheidenem Umfang und in Ausnahmefällen.

    4. Vergütungen im Berichtsjahr 2020

    Bemessung

    Gegenüber 2019 wurden keine Umstrukturierungen der Vergütung vorgenommen. Aufgrund der wirtschaftlichen Situation wird jedoch keine Erfolgsbeteiligung ausgerichtet. Zudem reduziert der Verwaltungsrat sein Honorar während der Zeit der Kurzarbeit der Mitarbeitenden um 20 Prozent.

    Die detaillierten Angaben zur Vergütung im Berichtsjahr sind unter Vergütungen in der Übersicht tabellarisch dargestellt.

    Die Geschäftsleitung ist im Rahmen ihrer Tätigkeit auch mit der Leitung der Berner Oberland-Bahnen AG beauftragt, die 24% des fixen Bestandteils der für die Geschäftsleitungsmit­glieder ausgewiesenen Vergütung trägt.

    Die Bezugsrechte für den Kauf verbilligter Aktien für den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung wurden für das Jahr 2020 wie folgt festgelegt: Verwaltungsrat 750 Aktien, Vorsitzender der Geschäftsleitung 2’000 Aktien, Mitglieder der Geschäftsleitung 1’200 Aktien. Die zugeteilten Aktien konnten zu einem für das gesamte Personal der Gruppe geltenden Vorzugspreis von CHF 43 bezogen werden. Stichtag für den Bezug und damit auch für die Berechnung des Werts dieser Vergütungskomponente war der 1. Oktober 2020. Der Aktienkurs betrug CHF 115.80, somit liegt der massgebliche Kurs nach Abzug der Diskontierung von 25,274% (Kreisschreiben Nr. 37 der Eidgenössischen Steuerverwaltung) bei CHF 86.55. Die Differenz zwischen dem diskontierten Wert und dem Bezugspreis beträgt CHF 43.55. Dieser Betrag – multipliziert mit der individuell bezogenen Anzahl an Aktien – wird als Vergütungsbestandteil ausgewiesen. Aus dem Bestand des Unternehmens wurden 2020 letztlich folgende Stückzahlen an Mitglieder der Unternehmensleitung ausgegeben:

    Stück
    Verkauf an Exekutive (Geschäftsleitung) zum Preis von CHF 433'200
    Verkauf an Nicht-Exekutive (Verwaltungsrat) zum Preis von CHF 434'700
    Total Aktien7'900

    Die GV 2020 bewilligte für den Verwaltungsrat eine Vergütung von CHF 820’000 für die Amtsdauer bis zur GV 2021. Die an den Verwaltungsrat ausgezahlte Gesamtsumme für das Jahr 2020 beträgt CHF 563’272, wovon sieben Zwölftel auf den Zeitraum ab der GV 2020 entfallen; dies entspricht CHF 328’575. Hochgerechnet zeigt sich, dass die Vergütungen die von der GV 2020 bewilligte Gesamtsumme bis zur GV 2021 nicht übersteigen werden.

    Die an die Geschäftsleitung ausgezahlte Gesamtsumme für das Geschäftsjahr 2020 beträgt CHF 1’276’469. An der GV 2019 waren für das Geschäftsjahr 2020 CHF 1’800’000 bewilligt worden.

     


    Vergütungen in der Übersicht

    Mitglieder des Verwaltungsrats (VR) 2020

    Offenlegung gemäss Artikel 663b OR, in CHFProf. Dr. Thomas Bieger, PräsidentUeli Winzenried, VizepräsidentPeter Baumann, MitgliedNils Graf, MitgliedDr. iur. Catrina Luchsinger Gähwiler, MitgliedHanspeter Rüfenacht, MitgliedHeinz Karrer, Mitglied [1]VR Total
    Fixe Vergütung (bar)89'84251'95838'14237'89237'89238'14220'500314'368
    Aktien [2]32'66332'66332'66332'66332'66332'6638'710204'688
    Sachleistungen5104005557557554005553'930
    Beiträge Sozialversicherungen9'9464'8085'7855'7815'7815'7722'41340'286
    Total Vergütungen132'96189'82977'14577'09177'09176'97732'178563'272
    [1] Wahl in den Verwaltungsrat am 18. Mai 2020. [2] Der «fair value» der bezogenen Aktien betrug am für die Berechnung dieser Vergütungskomponente massgebenden Stichtag 1. Oktober 2020 CHF 72.80 (Aktienkurs CHF 115.80 minus Bezugspreis CHF 43), Total ausmachend CHF 342‘160.

    Mitglieder des Verwaltungsrats (VR) 2019

    Offenlegung gemäss Artikel 663b OR, in CHFProf. Dr. Thomas Bieger, PräsidentUeli Winzenried, VizepräsidentPeter Baumann, MitgliedNils Graf, MitgliedDr. iur. Catrina Luchsinger Gähwiler, MitgliedHanspeter Rüfenacht, Mitglied [1]VR Total
    Fixe Vergütung (bar)103'80060'30044'50045'00045'00043'000341'600
    Aktien [2]49'98449'98449'98449'98449'98449'984299'904
    Sachleistungen6204005557557554003'485
    Beiträge Sozialversicherungen12'2378'7787'5597'6147'6146'26450'066
    Total Vergütungen166'641119'462102'598103'353103'35399'648695'055
    [1] Ein Anteil der fixen Vergütung (Honorar und Spesenpauschale der Monate Januar bis Mai) von Hanspeter Rüfenacht im Umfang von CHF 14'625 wurde an seinen Arbeitgeber BEKB ausbezahlt, das Sitzungsgeld und die restlichen Vergütungen an ihn privat. [2] Der «fair value» der bezogenen Aktien betrug am für die Berechnung dieser Vergütungskomponente massgebenden Stichtag 1. Oktober 2019 CHF 109.40 (Aktienkurs CHF 154.40 minus Bezugspreis CHF 45), Total ausmachend CHF 466‘044.

    Mitglieder der Geschäftsleitung (GL) 2020

    Offenlegung gemäss Artikel 663b OR, in CHFHöchste Gesamtentschädigung: Urs Kessler, Vorsitzender der GLGL Total
    Fixe Vergütung (bar)330'976743'826
    Variable Erfolgsbeteiligung (bar)00
    Aktien [1]112'057[2]164'317
    Sachleistungen2'7107'309
    Beiträge Sozialversicherungen161'975361'017
    Total Vergütungen607'7181'276'469
    [1] Der «fair value» der bezogenen Aktien betrug am für die Berechnung dieser Vergütungskomponente massgebenden Stichtag 1. Oktober 2020 CHF 72.80 (Aktienkurs CHF 115.80 minus Bezugspreis CHF 43), Total ausmachend CHF 232‘960. [2] CHF 24'957 wurden als V-Bahn-Bonus entrichtet (177 Aktien zu einem Kurs von CHF 141).

    Mitglieder der Geschäftsleitung (GL) 2019

    Offenlegung gemäss Artikel 663b OR, in CHFHöchste Gesamtentschädigung: Urs Kessler, Vorsitzender der GLGL Total
    Fixe Vergütung (bar)331'126745'301
    Variable Erfolgsbeteiligung (bar)157'035415'146
    Aktien [1]140'800271'040
    Sachleistungen2'5536'933
    Beiträge Sozialversicherungen168'486361'580
    Total Vergütungen800'0001'800'000
    [1] Der «fair value» der bezogenen Aktien betrug am für die Berechnung dieser Vergütungskomponente massgebenden Stichtag 1. Oktober 2019 CHF 109.40 (Aktienkurs CHF 154.40 minus Bezugspreis CHF 45), Total ausmachend CHF 421‘190.

    Darlehen und Kredite

    Im Jahr 2020 bestanden keine Darlehen für Verwaltungsräte oder Geschäftsleitungs­mitglieder.

    Bericht der Revisionsstelle zum Vergütungsbericht


    Corporate Governance

    Einleitung

    Im Zentrum der Corporate Governance steht für die Jungfraubahn-Gruppe der konstruktive Dialog mit ihren vielfältigen Anspruchsgruppen. Als Leitbild dient dabei der Swiss Code of Best Practice des Wirtschaftsdachverbands economiesuisse. Die Führungs- und Kontrollsysteme sind in einem angemessenen Umfang zu halten. Unsere Lösungen sind nach dem Prinzip der Verhältnismässigkeit auf die Bedürfnisse des Unternehmens abgestimmt. Im letzten Geschäftsjahr konnten wichtige Schritte realisiert werden, wie die Einführung eines Code of Conduct, die Schaffung einer zusätzlichen Stelle als Verantwortliche/r Compliance und die Einführung einer internen Revision.

    Die folgenden Informationen zur Corporate Governance sind nach der Richtlinie Corporate Governance (RLCG) der SIX Swiss Exchange gegliedert. Die Statuten und das Organisationsreglement der Jungfraubahn Holding AG, auf die immer wieder verwiesen wird, können unter https://www.jungfrau.ch/de-ch/unternehmen/investoren/jungfraubahn-holding-ag/aktionaersinformationen/  heruntergeladen werden. Die Angaben im Corporate Governance-Bericht beziehen sich auf den Stand vom 31. Dezember 2020. Wesentliche Änderungen, die nach diesem Stichtag, jedoch noch vor Redaktionsschluss eingetreten sind, wie auch etwaige Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung werden als solche gesondert erwähnt. Die RLCG ist lediglich das formelle Fundament eines umfassenden Verständnisses von fairem und transparentem Handeln. Nur mit einer positiven Einstellung zu diesem Konzept lässt sich tatsächlich etwas bewirken. Im Zentrum steht ein offener und regelmässiger Meinungs- und Informationsaustausch. Die Personen, die hinter der Jungfraubahn-Gruppe stehen – von der Unternehmensleitung bis zum Personal – sind bestrebt, den Kontakt und den konstruktiven Dialog mit allen Anspruchsgruppen (auch als Stakeholder bezeichnet) dauerhaft aufrechtzuerhalten.

    1. Konzernstruktur und Aktionariat

    Konzernstruktur

    Die Tochtergesellschaften der Jungfraubahn Holding AG (insgesamt auch bezeichnet als Jungfraubahn-Gruppe) arbeiten im operativen Bereich eng mit der mehrheitlich dem Bund und dem Kanton Bern gehörenden Berner Oberland-Bahnen AG zusammen. Diese Betriebsgemeinschaft bildet ein virtuelles Gesamtunternehmen. Die Jungfraubahn Holding AG hält lediglich ein Paket von 8% der Aktien der Berner Oberland-Bahnen AG und hat in deren Verwaltungsrat keinen Einsitz. Die Kooperation wird durch die Jungfraubahnen Management AG (Anteile: Jungfraubahn Holding AG 67% und Berner Oberland-Bahnen AG 33%) sichergestellt. Dies primär durch die bestmögliche Auslastung von Führungsressourcen (Personal, Kompetenzen, Instrumente), die die Jungfraubahnen Management AG für all ihre Mandanten aufbaut, unterhält und weiterentwickelt.

    Soweit die Jungfraubahn Management AG ihr Vorgehen mit den Mandanten abstimmt, um insbesondere im Marketing, im Kundenservice, im Versicherungswesen, in der Qualitätssicherung, im Compliancemanagement, in der Beschaffung und in der Informatik grösstmögliche Synergien zu nutzen, tut sie dies als ein Vollfunktions-Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) der beteiligten Gesellschaften. In ihrer Gesamtheit treten die beteiligten Gesellschaften als Jungfraubahnen unter der Marke Jungfrau – Top of Europe auf. Das Organigramm der operativ tätigen Gesellschaften und der operativen Organisation der Jungfraubahn Holding AG sind im Kapitel «Die Holdinggesellschaft» zu finden.

    Die einzige kotierte Gesellschaft im Konsolidierungskreis ist die Jungfraubahn Holding AG, 3800 Interlaken, Schweiz. Ihre Namenaktien sind an der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange in Zürich kotiert (Valorennummer 1 787 578, ISIN CH0017875789). Bei einem Schlusskurs der Namenaktie der Jungfraubahn Holding AG von CHF 137.20 errechnet sich per 31. Dezember 2020 eine Marktkapitalisierung von CHF 800’562’000.

    Folgende nicht kotierte Gesellschaften gehören zum Konsolidierungskreis der Jungfraubahn Holding AG:

    FirmaSitzAktienkapital per 31.12.2020/CHFStimmanteil der JBH/Prozent
    Jungfraubahn AGInterlaken10’000’000100
    Wengernalpbahn AGInterlaken10’000’000100
    Firstbahn AGGrindelwald10’000’000100
    Parkhaus Lauterbrunnen AGLauterbrunnen1’000’000100
    Jungfrau Gastronomie AGInterlaken100’000100
    Jungfrau Shopping AGInterlaken100’000100
    Bergbahn Lauterbrunnen-Mürren AGInterlaken1’800’00095
    Harderbahn AGInterlaken705’00089
    Grindelwald Grund Infrastruktur AGGrindelwald10’000’00080
    Jungfraubahnen Management AGInterlaken100’00067
    Sphinx AG JungfraujochFieschertal52’50057

     

    Bedeutende Aktionäre

    Am Stichtag 31. Dezember 2020 waren im Aktienbuch folgende Aktionäre mit einem Anteil von über 3% am Gesamtkapital eingetragen:

    AktionärAnteil
    BEKB I BCBE (Berner Kantonalbank)14.2%
    Gebäudeversicherung Bern5.0%
    JSP Sicherheitsdienste Alarmempfang und Intervention (Schweiz AG)4.7%
    Erwin Reinhardt (Erwin Reinhardt ist wirtschaftlich berechtigt an der Montalto Holding SA, die 3.17% hält, und an weiteren Beteiligungen)4.4%
    Martin Haefner4.2%

    Erwin Reinhardt ist am 14. Februar 2021 verstorben. Gemäss Meldung des Rechtsvertreters werden die Aktien im Verlaufe des Geschäftsjahres 2021 auf seine Frau, Franziska Reinhardt-Scherz, übertragen werden.

    Im Laufe des Jahres 2020 wurden folgende Offenlegungsmeldungen der Offenlegungsstelle der SIX Swiss Exchange gemeldet:

     

    Kreuzbeteiligungen

    Keine der Gesellschaften, an der die Jungfraubahn Holding AG ein Aktienpaket von mehr als 5% besitzt, ist an der Jungfraubahn Holding AG namhaft beteiligt.

    2. Kapitalstruktur

    Kapital

    Das Aktienkapital der Jungfraubahn Holding AG beträgt CHF 8’752’500. Weitere Angaben zum Kapital können Sie den im Geschäftsbericht publizierten Bilanzen (Konzernbilanz und Bilanz der Jungfraubahn Holding AG) und den zugehörigen Anmerkungen in den Anhängen entnehmen.

    Genehmigtes und bedingtes Kapital

    Derzeit findet sich in den Statuten der Jungfraubahn Holding AG weder eine Bestimmung zu genehmigtem noch zu bedingtem Aktienkapital.

    Kapitalveränderungen der vergangenen drei Jahre

    In den letzten drei Jahren gab es bei der Jungfraubahn Holding AG keine Kapitalveränderung.

    Aktien und Partizipationsscheine

    Das Aktienkapital ist eingeteilt in 5’835’000 voll liberierte Namenaktien zu nominal CHF 1.50 (Einheitsaktie, Valorennummer: 1 787 578). Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts ist eine Eintragung im Aktienregister. Die Aktien werden in Form eines Wertrechts ausgegeben und als Bucheffekten geführt. Alle Aktien sind dividendenberechtigt.

    Weitere Angaben zu den Aktien finden Sie im Anhang der Jahresrechnung der Jungfraubahn Holding AG (Bestand an eigenen Aktien, Aktienkennzahlen) sowie im Internet unter https://www.jungfrau.ch/de-ch/unternehmen/investoren/jungfraubahn-holding-ag/aktionaersinformationen/.

    Die Jungfraubahn Holding AG verfügt über kein Partizipationskapital.

    Genussscheine

    Die Jungfraubahn Holding AG hat keine Genussscheine ausgegeben.

    Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen

    Art. 5 Abs. 3 lit. a der Statuten der Jungfraubahn Holding AG enthält folgende Eintragungsbeschränkung:

    Der Verwaltungsrat kann die Eintragung eines Erwerbers als stimmberechtigten Aktionär verweigern, wenn ein einzelner Akti­onär mehr als 5% des Aktienkapitals der Gesellschaft auf sich vereinigt, wobei juristische Personen und Personengesellschaften, andere Personenzusammenschlüsse wie auch Gesamthandverhältnisse, die untereinander kapital- oder stimmenmässig durch eine einheitliche Leitung oder auf andere Weise verbunden sind, sowie natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften, die im Hinblick auf eine Umgehung der Eintragungsbeschränkung (insbesondere als Syndikat) vorgehen, in Bezug auf die Eintragung im Aktienregister jeweils als ein Aktionär gelten; Art. 685d Abs. 3 OR bleibt vorbehalten. Die in diesem Abschnitt geregelte Eintragungsbeschränkung gilt auch bei der Begründung einer Nutzniessung sowie für Aktien, die über die Ausübung eines Bezugs-, Options- oder Wandelrechts gezeichnet oder erworben wurden.

    Der Verwaltungsrat macht von der ihm von den Statuten eingeräumten Kompetenz («Der Verwaltungsrat kann …») Gebrauch und lässt Eintragungen von Stimmrechten (siehe dazu Art. 685f Abs. 2 und 3 OR) im Aktienbuch nur dann zu, wenn das Anteilsquorum von 5% nicht überschritten wird.

    Im Aktienregister der Jungfraubahn Holding AG werden keine Nominee-Eintragungen vorgenommen. Art. 5 Abs. 3 lit. b der Statuten der Jungfraubahn Holding AG gibt dem Verwaltungsrat nämlich das Recht, Eintragungen abzulehnen, sofern der betreffende Aktionär auch auf Verlangen nicht ausdrücklich erklärt, dass er die Aktien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erworben hat. Eintragungsgesuche enthalten in der Regel bereits eine entsprechende Erklärung des Aktionärs. In allen anderen Fällen wird im Sinne der Statuten gezielt nachgefragt.

    Soll die Beschränkung der Übertragbarkeit aufgehoben werden, bedarf es einer Statutenänderung durch die Generalversammlung (GV). Hierfür sieht Art. 15 Ziff. 3 der Statuten der Jungfraubahn Holding AG ein Quorum von zwei Dritteln der vertretenen Stimmen vor.

    Wandelanleihen und Optionen

    Die Jungfraubahn Holding AG hat keine Wandelanleihen aufgenommen und es stehen keine Optionen aus.

    3. Verwaltungsrat

    Mitglieder des Verwaltungsrats (mitsamt Angaben zu weiteren Tätigkeiten und Interessenbindungen)

    Die nachfolgenden Angaben zum Verwaltungsrat beziehen sich auf den 31. Dezember 2020 [1]. Im Internet – unter https://www.jungfrau.ch/de-ch/unternehmen/investoren/jungfraubahn-holding-ag/verwaltungsrat/ – finden sich im Falle von Änderungen stets die aktualisierten Angaben. Der Verwaltungsrat der Jungfraubahn Holding AG besteht aus sieben Mitgliedern.

    Studium (rer. pol.), Universität Basel, Doktorat 1987; Professor für Betriebswirtschaftslehre (BWL) und Tourismus (1996) Universität St. Gallen Tätigkeiten an den Universitäten Basel und Innsbruck; Dozent und Mitglied Schulleitung HWV Luzern und Chur; Direktor und Geschäftsführer Mittelschule und Tourismusfachschule Samedan; Unterricht, Gastprofessuren und Fellowships an der Simon Fraser University Vancouver, der Wirtschaftsuniversität Wien, der Universität Lugano und der University of Otago; diverse VR-Mandate; 2011–2020 Rektor der Universität St. Gallen; 2016–2020 Präsident der Kammer Universitäre Hochschulen von SwissuniversitiesSeit 1999 Ordinarius Universität St. Gallen; seit 1997 Direktor Institut für Systemisches Management und Public GovernanceVorsitz Vergütungsausschuss; Präsident JBM AGKeinePräsident der Schweizerischen Gesellschaft für HotelkreditBoardmitglied European Foundation for Management Development (EFMD)Boardmitglied Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria; Präsident des Tourismusrats GraubündenNicht exekutiv 10 Keine

    Betriebsökonom HWV; Weiterbildung IMD Lausanne und Stanford University (Kalifornien)Während 19 Jahren Führungsfunktionen bei der F. Hoffmann-La Roche AG im In- und Ausland (Spanien, Peru, Korea, Griechenland), davon die letzten Jahre als Direktor und Mitglied der Divisionsleitung Diagnostics, verantwortlich für die internationalen Verkaufs- und Marketingaktivitäten inklusive globaler Logistik; anschliessend 20 Jahre Vorsitzender der Geschäftsleitung der Gebäudeversicherung Bern (GVB)Business-Konsulent, Burkhalter Rechtsanwälte in Bern/Zürich Vorsitzender Revisionsausschuss, VR-Mitglied JBM AG; Mitglied Stiftungsrat Personalvorsorgestiftung der Jungfraubahnen KeineVR Amerina AG; VR Espace Real Estate Holding AG; VR Kongress + Kursaal Bern AG (inkl. Tochterges.); Stiftungsrat aha!; Stiftungsrat Creaviva; Stiftungsrat WWF Schweiz; Zentralvorstand HelvetasVorstand Handels- und Industrieverein Kanton Bern; Vorstand Volkswirtschaftliche Gesellschaft des Kantons BernKeine Nicht exekutiv 10 Keine

    1980 Abschluss zum dipl. Kulturingenieur ETH; 1989 INSEAD Executive Program; 1994 Schweizerischer Kurs für Unternehmensführung (SKU)1981–1988 Basler & Hofmann AG, Beratende Ingenieure und Planer AG in Zürich; 1988–1996 Von Roll Transportsysteme AG, Thun (ab 1991 Von Roll Seilbahnen AG); 1996–1997 Mecaplex AG, Grenchen; seit 1997 Doppelmayr/Garaventa GroupRegional Manager LATAM Doppelmayr/Garaventa GroupMitglied VergütungsausschussDie Garaventa AG ist Lieferant von Seilbahnen für die Jungfraubahnen.VR-Mitglied Garaventa AG; VR-Mitglied CWA Constructions SA Corp., Olten; VR-Mitglied Mecaplex AG, Grenchen; VR-Mitglied Ropetrans AG, RotkreuzKeineGemeinderat GrindelwaldNicht exekutiv 10 Keine

    Maurerlehre; Vorarbeiterschule; diverse Weiterbildungskurse und Abschluss als eidg. dipl. Bauführer an der Schweizerischen Bauschule in AarauSeit 1982 Mitinhaber Graf AG Hoch- & Tiefbau, Holzbau in Wengen Mitinhaber Graf AG Hoch- & Tiefbau, Holzbau in WengenMitglied RevisionsausschussDiverse Aufträge im Bereich Hoch- und TiefbauVR-Präsident der Beo Bauservice AG; Präsident der Graf Bauberatung GmbH; VR-Vizepräsident der Graf AGSenator der Junior Chamber International; Vizepräsident Organisationskomitee Jungfrau-Marathon Bergschreiber der Alpgenossenschaft Wengernalp; Sekretär der Skipistenkommission WengenNicht exekutiv 10 Keine

    Kaufmännische Lehre bei der Bankgesellschaft; Matura auf dem zweiten Bildungsweg; 2 Jahre Studium an der HSG 1985–1987 Geschäftsführer des Sportartikel-Lieferanten-Verbands; 1987–1990 Geschäftsführer der Intersport Schweiz AG; 1990–1995 Vorsitzender der Geschäftsleitung der Intersport Holding AG; 1995–1997 Vorsitzender der Geschäftsleitung von Ringier Schweiz und Mitglied der Konzernleitung der Ringier AG; 1998–2002 Mitglied der Konzernleitung der Swisscom AG für die Division Marketing & Verkauf; 2002–2014 CEO der Axpo Holding AG SelbstständigKeineKeineMitglied des Bankrats der Schweizerischen Nationalbank; Verwaltungsrat der Ringier Sports AG; Verwaltungsrat der Gregor Furrer & Partner Holding AG; Präsident des Verwaltungsrats der IFBC AG; Präsident des Verwaltungsrats der Company Factory AG; Präsident der Hasler Stiftung; Präsident der Stiftung UNESCO-Welterbe Swiss Alps Jungfrau-Aletsch; VR-Präsident TenEx Holding AG; VR-Vizepräsident Palace avenir AGKeine Keine Nicht exekutiv 10 Keine

    1991 Jus-Studium an der Universität Zürich; Abschluss lic. iur.; 1995 Anwaltsprüfung im Kanton Zürich; 2004 Promotion zur Dr. iur.1996–2000 Rechtsanwältin bei international ausgerichteten Zürcher Anwaltskanzleien; 2012–2016 Managing Partner von Froriep Rechtsanwälte; Rechtsanwältin (seit 2000) und Partnerin (seit 2007) bei Froriep Legal AG, Rechtsanwälte Zürich 3 RechtsanwältinMitglied RevisionsausschussKeine VR Baader Helvea AG (Zürich); Nova Property Fund Management AG (Zürich); Brevalia AG (Zürich); Stiftungsratsmitglied Stiftung SanitasMitglied International Bar Association; Mitglied International Pacific Bar Association (Vice-Chair des Banking and Finance Committee); Mitglied Swiss-Asian Chamber of CommerceKeineNicht exekutiv 10 Keine

    Lehre, Berufsmittelschule KV Bern; Betriebsökonom HWV1974–1999 Schweizerische Bankgesellschaft/UBS AG, verschiedene leitende Funktionen im Privat- und Firmenkundengeschäft sowie im Kreditmanagement; ab 1999 Berner Kantonalbank AG, Leiter Kreditmanagement, ab 2002 Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter des Departements Beratung und Verkauf, 2012–2019 Vorsitzender der GeschäftsleitungKeineMitglied Vergütungsausschuss Keine Keine KeineKeineNicht exekutiv 10 Keine

    Anzahl zulässige Mandate

    Die Anzahl der Mandate in den obersten Leitungs- und Verwaltungsorganen von Rechtseinheiten ausserhalb des Konzerns, die im schweizerischen Handelsregister oder in einem vergleichbaren ausländischen Register einzutragen sind, ist für Mitglieder des Verwaltungsrats auf drei in börsenkotierten Unternehmen, zehn in nicht börsenkotierten Unternehmen und 20 in anderen Rechtseinheiten, beispielsweise Stiftungen und Vereinen, beschränkt (Art. 17 der Statuten der Jungfraubahn Holding AG).

    Wahl und Amtszeit

    Die Generalversammlung wählt alle Verwaltungsräte, den Präsidenten sowie die Mitglieder des Vergütungsausschusses jährlich und in Einzelwahl (Art. 17 der Statuten der Jungfraubahn Holding AG gemäss VegüV (Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften)). 

    Das Organisationsreglement des Verwaltungsrats definiert folgende Limitierungen:

    Die Altersgrenze ist auf 70 Jahre festgelegt. Das heisst, an der Generalversammlung des Jahres, in dem der Mandatsträger sein 70. Altersjahr vollendet, hat der Rücktritt aus dem Verwaltungsrat zu erfolgen.

    Im Organisationsreglement der Jungfraubahn Holding AG ist neu wieder eine Amtszeitbeschränkung für die Zugehörigkeit zum Verwaltungsrat aufgeführt. Die Dauer der ununterbrochenen Zugehörigkeit zum Verwaltungsrat ist auf zwölf Jahre beschränkt. Für alle bei Inkraftsetzung der Amtsdauerbeschränkung amtierenden Verwaltungsräte, die an der Generalversammlung 2010 oder früher gewählt wurden, gilt eine Übergangsphase bis zur Generalversammlung 2022.

    Das neue Organisationsreglement trat am 24. Februar 2021 in Kraft.

    Interne Organisation

    Der Verwaltungsrat konstituiert sich – den Präsidenten und die Mitglieder des Vergütungsausschusses ausgenommen – bezüglich seiner Chargen und der Zusammensetzung der Ausschüsse selbst. Zu seiner Sekretärin (selbst nicht Verwaltungsratsmitglied) hat er Isabelle Hofer als Nachfolgerin von Christoph Schläppi, der Ende 2020 in Pension gegangen ist, gewählt. Der Verwaltungsratspräsident – im Verhinderungsfalle der Vizepräsident – führt den Verwaltungsrat und leitet dessen Sitzungen sowie die Generalversammlung. Er ist ein wichtiger Ansprechpartner für den Vorsitzenden der Geschäftsleitung in allen Belangen der Unternehmensführung. Alle übrigen Verwaltungsratsmitglieder nehmen im Plenum die gleichen Aufgaben wahr und haben die gleichen Verantwortungen. Das Gremium wird durch zwei spezialisierte, aus seiner Mitte gebildete Ausschüsse unterstützt. Sie analysieren bestimmte Bereiche vertieft und erstatten zur Vorbereitung von Beschlüssen oder zur Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion Bericht. Näheres regelt das Reglement des jeweiligen Ausschusses.

    Die Ausschüsse

    Revisionsausschuss

    Ueli Winzenried (Vorsitz), Nils Graf, Dr. iur. Catrina Luchsinger Gähwiler

    Der Revisionsausschuss hat insbesondere folgende Aufgaben:

    • Beurteilung der Semester- und der Jahresabschlüsse
    • Beurteilung der Organisation der internen Finanzkontrolle und der externen Revision
    • Beurteilung der Unabhängigkeit, der Leistung und der Entschädigung der externen Revisionsstelle und der Vereinbarkeit von Beratungsmandaten mit der Revisionstätigkeit

    Der Revisionsausschuss führt selbst keine Prüfungsarbeiten durch.

    Per 1. Januar 2021 wurde der Revisionsausschuss umbenannt in «Audit- und Complianceausschuss». Zudem trat per 1. Januar 2021 das neue Reglement in Kraft.

    Vergütungsausschuss

    Prof. Dr. Thomas Bieger (Vorsitz), Peter Baumann, Hanspeter Rüfenacht

    Dem Vergütungsausschuss kommen grundsätzlich Vorschlags- und Umsetzungskompetenzen zu. Der Ausschuss ist dabei auch zuständig für die Arbeitsverträge der Mitglieder der Geschäftsleitung. Das Organisationsreglement verweist für die weitere Kompetenzordnung auf das Reglement des Vergütungsausschusses. Gemäss diesem Reglement entscheidet der Ausschuss definitiv über die Entschädigungen der erweiterten Geschäftsleitung, über den Bezugspreis für und den Anspruch auf verbilligte Aktien für Kader und Mitarbeitende und über die Bewilligung von Nebentätigkeiten der Geschäftsleitung und der erweiterten Geschäftsleitung. Der Vergütungsausschuss stellt zudem sicher, dass regelmässig (mindestens einmal jährlich) ein Benchmark hinsichtlich der Entschädigungen erstellt wird – wobei zu diesem Zweck die von vergleichbaren kotierten Unternehmen und Berner Firmen gezahlten Entschädigungen ermittelt werden –, dass periodisch das Anforderungsprofil für den Verwaltungsrat mit dem Ist-Zustand abgeglichen wird, dass Stellvertretungen und Nachfolgeplanungen für Mitglieder der Geschäftsleitung sowie der erweiterten Geschäftsleitung und eventuell weiterer Schlüsselpersonen mit dem Vorsitzenden der Geschäftsleitung besprochen werden, dass die Mitarbeitenden regelmässig beurteilt werden und dass eine Selbstbeurteilung der Arbeit im Vergütungsausschuss erfolgt.

    Zuhanden des Verwaltungsrats trifft der Vergütungsausschuss folgende Vorbereitungen:

    • Festlegung der Vergütungspolitik im Ganzen (Verwaltungsrat, Kader, Personal)
    • Vorschlag zur Umsetzung des Beschlusses der Generalversammlung betreffend Entschädigungen in konkrete Vergütungen für Verwaltungsrat und CEO
    • Ausarbeitung der Vergütungsanträge an die Generalversammlung
    • Ausarbeitung des Vergütungsberichts
    • Vorbereitung von Revisionsvorschlägen für die Statuten hinsichtlich der Grundsätze für die Entschädigung der Verwaltungsratsmitglieder und der Geschäftsleitung
    • Einmalige, freiwillige Boni für das Personal (Grundsatz, Rahmen)

    Seit dem 1. Januar 2021 wird das neue Reglement des Vergütungsausschusses, das am 19. November 2020 genehmigt wurde, angewendet. Gemäss der Anpassung des Reglements und der Neuorganisation der Geschäftsleitung per 1. Januar 2021 entfällt die Kaderstufe «erweiterte Geschäftsleitung».

    Arbeitsweise des Verwaltungsrats

    Der Verwaltungsrat trifft sich in der Regel fünfmal jährlich, unter anderem einmal zu einer zweitägigen Strategieklausur. Beschlüsse werden stets vom gesamten Verwaltungsrat gefasst, wobei das einfache Mehr der Anwesenden genügt. Der CEO nimmt beratend an Verwaltungsratssitzungen teil. Zudem sind an den Sitzungen die Personen anwesend, die für ein betreffendes Geschäft verantwortlich sind. Auf der Einladung für die Verwaltungsratssitzungen werden sämtliche Themen, die behandelt werden sollen, aufgeführt. Zu den Anträgen erhalten die Sitzungsteilnehmer im Voraus eine schriftliche Ausarbeitung. In dringenden Fällen und unter Einhaltung gewisser einschränkender Formvorschriften können Beschlüsse auch auf dem Zirkulationsweg gefasst werden. Die Verwaltungsräte können das Sitzungsvorbereitungstool Diligent nutzen, womit ihnen Einsicht in die Unterlagen der aktuellen Sitzung und früherer Zusammenkünfte möglich ist. Im Jahresverlauf hält sich der Verwaltungsrat an folgenden Zyklus von aufeinander aufbauenden Analyse- und Ent­scheidungsschritten:

    • Strategiekontrolle und Risikobeurteilung
    • Ausarbeitung/Anpassung des Businessplans
    • Budgetierung gemäss dem Businessplan
    • Investitionsentscheide
    • Analyse des Ergebnisses

    Im Berichtsjahr fanden neun Verwaltungsratssitzungen sowie drei Sitzungen des Revisions- und Vergütungsausschusses statt.

    Kompetenzregelung

    Der Verwaltungsrat der Jungfraubahn Holding AG übt die oberste Leitung sowie die Aufsicht und Kontrolle über die Geschäftsleitung in der gesamten Jungfraubahn-Gruppe aus.

    Die Aufgaben des Gremiums sind in den Statuten sowie im Organisationsreglement der Jungfraubahn Holding AG festgelegt. Der Verwaltungsrat ist befugt, in allen Angelegenheiten Beschluss zu fassen, die nicht ausdrücklich durch Gesetz, Statuten oder Organisationsreglement entweder der Generalversammlung oder anderen Gesellschaftsorganen übertragen oder vorbehalten sind. Das Organisationsreglement enthält eine detaillierte Kompetenzordnung für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung, die der gesetzlichen Ordnung Rechnung trägt (Art. 716a OR) und die im täglichen Geschäft stets eingehalten wird. Vorschriften zur Insiderprävention und zur Offenlegungspflicht von Managementtransaktionen finden sich in den Anhängen. Das Organisationsreglement, das auch eine tabellarische Gegenüberstellung der Zuständigkeiten von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sowie eine Zusammenfassung der Projektsteuerung enthält, kann im Internet – unter https://www.jungfrau.ch/de-ch/unternehmen/investoren/jungfraubahn-holding-ag/aktionaersinformationen/ – abgerufen werden.

    Der Verwaltungsrat verfügt über eine Directors-and-Officers-Versicherung, deren Prämien von der Gesellschaft getragen werden.

    Informations- und Kontrollinstrumente

    Dem Verwaltungsrat wird offen und zeitgerecht Bericht erstattet (verantwortlich hierfür ist der Vorsitzende der Geschäftsleitung). Dies geschieht in Form von mündlichen Orientierungen in den Verwaltungsratssitzungen (Standardtraktanden für CEO und CFO) und durch das spezielle Reporting bei grossen Projekten (jährlicher Projektstatus und Projektabrechnung bei Abschluss). Bei besonderen Vorkommnissen wird der Verwaltungsrat in geeigneter Form sofort benachrichtigt.

    Der Verwaltungsratspräsident und der Vorsitzende der Geschäftsleitung unterrichten sich gegenseitig wöchentlich und beraten regelmässig über alle wichtigen Geschäfte.

    Die Jungfraubahn-Gruppe verfügt über ein nach der Norm ISO 9001:2015 zertifiziertes Managementsystem. Dieses integriert die Ablauforganisation, die Aufbauorganisation, die Arbeitsanweisungen, das interne Kontrollsystem (IKS), das Risikomanagement und die Qualitätssicherung in ein einheitliches Führungsinstrument.

    Die Jungfraubahn-Gruppe verfügt über ein Leistungsmesssystem (LMS), das Kennzahlen zu Geschäftsverlauf, Finanzen und Rahmenbedingungen enthält. Es wird laufend aktualisiert. Die Reportings nehmen die wichtigsten Kennzahlen auf.

    4. Geschäftsleitung

    Mitglieder der Geschäftsleitung (mitsamt den Angaben zu weiteren Tätigkeiten und Interessenbindungen)

    Die folgenden Angaben zur Geschäftsleitung beziehen sich auf den 31. Dezember 2020 [2]. Im Internet – unter https://www.jungfrau.ch/de-ch/unternehmen/jungfraubahn-holding-ag/allianz-jungfrau-top-of-europe/management/ – finden sich die laufend aktualisierten Angaben.

    Betriebsdisponent; höhere kaufm. Handelsschule; Ausbildung Verkaufstrainer; eidg. dipl. Marketingplaner; eidg. dipl. Marketingleiter; Kurs Unternehmungsführung SKU Betriebsdisponent auf Bahnhöfen der Schweiz im Fahrdienst und Verkauf; verschiedene Funktionen Direktion BLS, Schwerpunkt Marketing; 1987 Eintritt bei den JungfraubahnenSeit 2008 Vorsitzender Geschäftsleitung JungfraubahnenVR-Präsident der Tochtergesellschaften (BLM, FB, GGI, HB, JB, JGA, JS, PHL und WAB)KeineVR Congress Centre Kursaal Interlaken AGVorstand Handels- und Industrieverein des Kantons Bern; Vorstandsmitglied Interlaken Tourismus (TOI); VR RAILplus; Mitglied Strategieausschuss Direkter Verkehr (StAD); VR BE! Tourismus AG; VR öV Preis- und Vertriebssystemgesellschaft AG; Beirat SNB Keine Vorsitzender der Geschäftsleitung 10 Eintritt als Mitarbeiter Verkaufsförderung; 1990 Leiter «Kommerzielle Dienste»; 1994 Leiter des neuen Gesamtbereichs Marketing und Betrieb, Wahl zum Geschäftsleitungsmitglied

    Rechtsanwalt; Management for the Legal Profession HSG 2 Anwalt in Interlaken; 1996 Eintritt bei den JungfraubahnenMitglied Geschäftsleitung JungfraubahnenVR in Tochtergesellschaften (BLM, FB, GGI, HB, JB, JGA, JS, PHL und WAB)Keine VR-Mitglied Bank EKI; Vorsitzender Prüfungsausschuss Bank EKI Keine KeineCorporate Secretary 10 Eintritt als Direktionssekretär (später Leiter Direktionsabteilung) und Sekretär der Verwaltungsräte, bis Ende 2017 Leiter Corporate Services

    Christoph Schläppi wurde am 31. Dezember 2020 pensioniert. Danach ist er aus der Geschäftsleitung der Jungfraubahnen sowie aus allen Verwaltungsräten der Tochtergesellschaften ausgeschieden.

    Hochschulabschluss lic. rer. pol.; Rochester-Bern Executive MBA ProgramVerschiedene Funktionen im Bankbereich; Loeb Holding AG, Bern, zuletzt als Finanzchef; 2002 Eintritt bei den JungfraubahnenMitglied Geschäftsleitung JungfraubahnenVR in Tochtergesellschaften (BLM, GGI, HB, JB, JGA, JS, PHL, SPX und WAB)KeinePräsident Stiftungsrat Personalvorsorgestiftung der Jungfraubahnen; Stiftungsrat Stiftung Sportanlagen Mürren; VR Seiler AG, BönigenPräsident Swiss AthleticsKeineLeiter Fachbereich Finanzen & Controlling (CFO) 10 Keine

    Anzahl zulässige Mandate

    Für Mitglieder der Geschäftsleitung liegt die Begrenzung bei einem Mandat in börsenkotierten Unternehmen, drei Mandaten in nicht börsenkotierten Unternehmen und 15 Mandaten in anderen Rechtseinheiten, etwa Stiftungen und Vereinen (Art. 17 Statuten Jungfraubahn Holding AG).

    Managementverträge

    Es bestehen keine Managementverträge. Die Geschäftsführung wird vollumfänglich aus den Reihen des Konzerns heraus wahrgenommen.

    5. Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen

    Alle Angaben zu Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen (Inhalt und Festsetzung der Entschädigungen und Beteiligungsprogramme für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung, Grundsätze und Elemente der Entschädigungen und der Beteiligungsprogramme sowie Organisation, Vorgehen und Regeln zu deren Festsetzung) sind im separaten Vergütungsbericht festgehalten.

    In den Statuten der Jungfraubahn Holding AG sind folgende Regeln zu Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen für den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung festgelegt:

    GegenstandVerwaltungsratGeschäftsleitung
    Zusatzbetrag für die Vergütungen von Mitgliedern der Geschäftsleitung, der nach der Abstimmung der Generalversammlung über die Vergütungen benannt wirdArt. 14a, Abs. 2
    Regeln bezüglich der Abstimmung der Generalversammlung über die VergütungenArt. 14a, Abs. 1, 2 u. 3Art. 14a, Abs. 1, 2 u. 3
    Grundsätze für die erfolgsabhängigen VergütungenArt. 20, Abs. 1Art. 20, Abs. 2
    Grundsätze für die Zuteilung von Beteiligungspapieren sowie Wandel- und OptionsrechtenArt. 20, Abs. 3Art. 20, Abs. 3
    Regeln für Darlehen, Kredite und VorsorgeleistungenArt. 20, Abs. 4 u. 5Art. 20, Abs. 4 u. 5

    6. Mitwirkungsrechte der Aktionäre

    Stimmrechtsbeschränkungen und Stimmrechtsvertretung

    Stimmrechtsbeschränkung

    Die von der Jungfraubahn Holding AG ausgegebenen Namenaktien sind Einheitsaktien. Eine statutarische Stimmrechtsbeschränkung besteht nicht, doch führt die Vinkulierungsbestimmung in Verbindung mit der Vorschrift von Art. 685f Abs. 2 und 3 OR zu einer faktischen Stimmrechtsbeschränkung: «Eintragung ins Aktienbuch ohne Stimmrecht» (siehe Abschnitt 2. Kapitalstruktur).

    Ausnahme von und Aufhebung der Stimmrechtsbeschränkung

    Keine Angaben.

    Statutarische Regeln zur Teilnahme an der Generalversammlung

    Ein Aktionär kann sich an der Generalversammlung nur durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen anderen an der Generalversammlung teilnehmenden und im Aktienbuch eingetragenen Aktionär vertreten lassen. Zudem besteht die Möglichkeit der Vertretung durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter mittels schriftlicher Weisung und die der elektronischen Fernabstimmung. Die erforderlichen Angaben zur Regelung von Weisungen an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter sowie zur elektronischen Fernabstimmung sind in der jeweiligen Einladung zur Generalversammlung enthalten. Bei der Eintrittskontrolle bei Generalversammlungen wird von nicht einzeln zeichnungsberechtigten Organen, die ihre Gesellschaft an der Generalversammlung vertreten wollen, eine rechtsgültig unterzeichnete Vollmacht als Nachweis ihrer Legitimation verlangt.

    Statutarische Quoren

    Die Statuten der Jungfraubahn Holding AG sehen neben den gesetzlich vorgesehenen speziellen Quoren für folgende Beschlüsse ebenfalls die Zweidrittelmehrheit und das absolute Mehr der vertretenen Aktiennennwerte vor:

    • die Erleichterung der Übertragbarkeit von Namenaktien
    • die Auflösung und/oder die Fusion der Gesellschaft

    Einberufung der Generalversammlung

    Hinsichtlich der Einberufung der Generalversammlung entsprechen die Statuten der Jungfraubahn Holding AG den gesetzli­chen Regeln. Als Publikationsorgan benennen sie das Schweizerische Handelsamtsblatt. Der Verwaltungsrat kann weitere Publikationsorgane bestimmen und die im Aktienregister eingetragenen Aktionäre per Brief einladen. Von diesen Möglichkeiten macht er seit Bestehen der Gesellschaft ausnahmslos Gebrauch.
    Das Datum der Generalversammlung und auch die Daten, die sich aus den nachfolgend genannten Fristen ergeben, werden im Internet – unter https://www.jungfrau.ch/de-ch/unternehmen/investoren/jungfraubahn-holding-ag/kalender/ – veröffentlicht und den Aktionären in einem Aktionärsbrief vor der Generalversammlung in Erinnerung gerufen.

    Traktandierung

    Aktionäre, die allein oder zusammen 10% des Aktienkapitals vertreten (gegenwärtig Aktien im Nenn­wert von mindestens CHF 875’250), können unter Angabe des Verhandlungsgegenstands und der Anträge die Auf­nahme eines Traktandums in die Tagesordnung verlangen. Das entsprechende Begehren ist zuhanden des Verwal­tungsrats schriftlich und spätestens 45 Tage vor der betreffenden Generalversammlung einzureichen (Datum des Eintreffens).

    Eintragungen im Aktienbuch

    Zutritt zur Generalversammlung haben ausschliesslich mit Stimmrecht im Aktienregister eingetragene Aktionäre. Sie erhalten per Post eine Einladung mit Zutrittskarte. Die Erhebung der Zutrittsberechtigung wird eine Woche vor der Generalversammlung vorgenommen (das genaue Datum wird jeweils in einem Schreiben an die Aktionäre bekannt gegeben). Danach werden bis zum Tag nach der Generalversammlung keine Eintragungen im Aktienregister mehr getätigt. Aktionäre, die wäh­rend dieser Sperrfrist Aktien verkaufen, verlieren die damit verbundenen Stimmrechte. Sie haben ihre Zutrittskarte am Tag der Generalversammlung bei der Zutrittskontrolle berichtigen zu lassen.

    7. Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen

    Es bestehen keine besonderen Abmachungen für den Fall eines Kontrollwechsels. Die gesetzlich vorgesehene Pflicht zur Unterbreitung eines Übernahmeangebots gilt unverändert. Der Grenzwert von 33% wurde weder an- noch aufgehoben (kein Opting-up oder Opting-out).

    8. Revisionsstelle

    Mandatsdauer und leitender Revisor

    An der Generalversammlung 2020 der Jungfraubahn Holding AG wurde die Firma BDO AG, Bern, als Revisionsstelle gewählt. Der leitende Revisor für das Jahr 2020 ist Matthias Hildebrandt. Er hat dieses Amt seit 2019 inne.

    Revisionshonorar

    Das Honorar, das die Revisionsstelle für ihre Tätigkeit in der gesamten Jungfraubahn-Gruppe – inklusive der Prüfungen der Gesellschaften im Konsolidierungskreis und der Prüfungen im Zusammenhang mit den eisenbahnrechtlichen Vorschriften – im Jahr 2020 in Rechnung gestellt hat, beträgt CHF 130’500.

    Zusätzliche Honorare

    Die BDO AG, Bern, hat keine zusätzlichen Dienstleistungen erbracht und deshalb keine weiteren Honorare bezogen.

    Aufsichts- und Kontrollinstrumente gegenüber der Revision

    Die Beurteilung der Unabhängigkeit, der Leistung und der Entschädigung der externen Revision sowie der Vereinbarkeit von Beratungsmandaten mit der Revisionstätigkeit gehört zu den Aufgaben des Revisionsausschusses (siehe Abschnitt Verwaltungsrat beziehungsweise Ausschüsse). Dieser erstattet dem Verwaltungsrat regelmässig Bericht. Die Revisionsstelle war an allen Sitzungen des Revisionsausschusses anwesend.

    9. Informationspolitik

    Die Jungfraubahn Holding AG ist um eine aktive, offene und zeitnahe Kommunikation mit allen Anspruchsgruppen bemüht. Bei dieser Aufgabe wird die Unternehmensleitung von der Medienverantwortlichen, Kathrin Naegeli, unterstützt.

    Die Aktionäre der Jungfraubahn Holding AG werden durch den Geschäftsbericht, den Halbjahresabschluss sowie bei Bedarf durch Aktionärsbriefe aktiv informiert. Kursrelevante Angelegenheiten werden nach den SIX-Regeln zur Ad-hoc-Publizität mitgeteilt.

    Auf der Internetseite der Jungfraubahnen können aktuelle Informationen in deutscher und englischer Sprache abgerufen werden und unter anderem kann der nach Kotierungsreglement vorgeschriebene Ad-hoc-Newsletter abonniert werden. In der Rubrik Unternehmen  (https://www.jungfrau.ch/de-ch/unternehmen/) findet sich eine Fülle von Informationen und Downloads für all diejenigen, die sich gezielt für das Unternehmen interessieren.

    Die Jungfraubahnen informieren ihre Mitarbeitenden und die Öffentlichkeit rasch, aktiv und transparent über wichtige Vorgänge im Unternehmen. Sie stehen Medienschaffenden für Auskünfte gerne zur Verfügung. Mit einer serviceorientierten Kommunikation fördern sie den Verkauf ihrer Angebote.

    Medienkontakt

    Kathrin Naegeli, Leiterin Corporate Communications
    Telefon +41 79 222 53 10, [email protected]

    Allgemeine Informationen

    Internet: www.jungfrau.ch, https://www.jungfrau.ch/de-ch/unternehmen/investoren/
    E-Mail: [email protected]
    Telefon: +41 33 828 71 11
    Telefax: +41 33 828 72 64
    Webcam: https://www.jungfrau.ch/de-ch/live/webcams/

    Sitz der Gesellschaft

    Harderstrasse 14
    CH-3800 Interlaken