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3.1 Mitglieder des Verwaltungsrats (inkl. Ziff. 3.2 Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen)

Die nachfolgenden Angaben [5] zum Verwaltungsrat beziehen sich auf den 31. Dezember 2016. Im Internet unter https://www.jungfrau.ch/de-ch/corporate/ueber-uns/verwaltungsraete/ finden Sie die laufend aktualisierten Angaben. Der Verwaltungsrat der Jungfraubahn Holding AG besteht aus 6 Mitgliedern.

Prof. Dr. Thomas Bieger (1961, CH), Präsident

1 Studium rer. pol. Universität Basel, Doktorat 1987; Professor für Betriebswirtschaftslehre und Tourismus Universität St. Gallen 1996 2 Tätigkeiten an den Universitäten Basel und Innsbruck; Dozent und Mitglied Schulleitung HWV Luzern und Chur; Direktor und Geschäftsführer Mittelschule und Tourismusfachschule Samedan, Unterricht; Gastprofessuren und Fellowships: Simon-Fraser-Universität Vancouver, Wirtschaftsuniversität Wien, Universität Lugano, University of Otago; 1997 Professor Universität St. Gallen 3 Rektor Uni St. Gallen; Ordinarius Uni St. Gallen; Direktor Institut für Systemisches Management und Public Governance 4 Vorsitz Vergütungsausschuss; Präsident Jungfraubahnen Management AG; 5 Keine 6 Präsident der Schweiz. Gesellschaft für Hotelkredit 7 Mitglied Awarding Body Equis Akkreditierung; Mitglied Advisory Committee AACSB Europe; Präsident Kammer der universitären Hochschulen von swissuniversities 8 Keine 9 Nicht exekutiv 10 Keine

Dr. Jürg Rieben (1946, CH), Vizepräsident

1 Rechtsstudium Universitäten Lausanne und Bern, Abschluss Dr. iur. und Rechtsanwalt 2 1971: Tätigkeit Credit Suisse, Zürich, Auslandsaufenthalte in London, Paris und den USA; seit 1978: praktizierender Anwalt in Bern; seit 2000: Büro Wenger Plattner Rechtsanwälte, Basel-Zürich-Bern, Schwergewicht Wirtschaftsrecht 3 Rechtsanwalt 4 Vorsitz Revisionsausschuss; VR Jungfraubahnen Management AG 5 Bankbeziehung BEKB | BCBE 6 2008-2015 VR-Präsident BEKB I BCBE 7 Keine 8 Keine 9 Nicht exekutiv 10 Keine

Peter Baumann (1956, CH)

1 1980 Abschluss zum dipl. Kulturingenieur ETH; 1989 INSEAD Executive Program; 1994 Schweizerischer Kurs für Unternehmensführung (SKU) 2 1981 – 1988 Basler & Hofmann AG, Beratende Ingenieure und Planer AG in Zürich; 1988 – 1996 Von Roll Transportsysteme AG Thun (ab 1991 Von Roll Seilbahnen AG); 1996 – 1997 Mecaplex AG Grenchen; 1997 – 2002 Doppelmayr-Seilbahnen AG, Schweiz; seit 2002 Garaventa AG, Rotkreuz, Seilbahnbau 3 Regional Manager LATAM Doppelmayr/Garaventa Group 4 Mitglied Vergütungsausschuss 5 Garaventa AG ist Lieferant von Seilbahnen für die Jungfraubahnen 6 VR-Mitglied Garaventa AG; VR-Mitglied CWA Constructions SA Corp., Olten; VR-Mitglied Mecaplex AG, Grenchen 7 Keine 8 Gemeinderat Grindelwald 9 Nicht exekutiv 10 Keine

 

 

Nils Graf (1956, CH)

1 Maurerlehre, Vorarbeiterschule, diverse Weiterbildungskurse und Abschluss als eidg. dipl. Bauführer an der Schwei­zerischen Bauschule in Aarau 2 Seit 1982 Mitinhaber Graf AG, Hoch- & Tiefbau, Holzbau in Wengen 3 Mitin­haber Graf AG, Hoch- & Tiefbau, Holzbau in Wengen 4 Mitglied Revisionsausschuss 5 Div. Aufträge im Bereich Hoch- und Tiefbau 6 VR-Präsident der Beo Bauservice AG; Präsident der Graf Bauberatung GmbH; VR-Vizepräsident der Graf AG 7 Senator der Junior Chamber International 8 Gemeinderat Lauterbrunnen; Bergschreiber der Alpgenossenschaft Wengernalp; Sekretär der Skipistenkommission Wengen; Chef Ortsführungsorganisation Wengen 9 Nicht exekutiv 10 Keine

Bruno Hofweber (1956, CH)

1 Kaufm. Berufslehre bei der Berner Kantonalbank (heute BEKB), Interlaken; betriebswirtschaftliche Weiterbil­dung 2 1979-2016 diverse Tätigkeiten für die Rugenbräu AG, zuletzt als CEO und delegierter des Verwaltungsrates 3 Keine 4 Mit­glied Revisionsausschuss 5 Belieferung der betriebseigenen JB-Gastronomiebetriebe 6 VR Brauerei Müller AG, Baden 7 HIV, Sektion Interlaken-Oberhasli; Beirat der Brau Ring Kooperationsgesellschaft pri­vater Brauereien Deutschland-Österreich-Schweiz 8 Keine 9 Nicht exekutiv 10 Keine

Ueli Winzenried (1955, CH)

1 Betriebsökonom HWV 2 Während 19 Jahren: Führungsfunktionen bei der F. Hoffmann – La Roche AG im In- und Ausland, davon die letzten vier Jahre als Direktor und Mitglied der Divisionsleitung Diagnostics, verantwortlich für die internationalen Verkaufs- und Marketingaktivitäten, inklusive globaler Logistik 3 Vorsitzender Geschäftsleitung der Gebäudeversicherung Bern 4 Mitglied Vergütungsausschuss 5 Geschäftsbeziehung mit Gebäudeversicherung Bern / GVB Privatversicherungen AG 6 VR Kongress + Kursaal Bern AG; Mitglied Stiftungsrat Personalvorsorgestiftung der Jungfraubahnen; Stiftungsrat aha! 7 Vorstand Handels- und Industrieverein des Kantons Bern; Vorstand Volkswirtschaftliche Gesellschaft des Kantons Bern; Präsident Swiss Energy and Climate Summit (Swiss ECS) 8 Keine 9 Nicht exekutiv 10 Keine

3.2 Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen

Siehe Ziffer 3.1

3.3 Anzahl zulässige Mandate

Die Anzahl der Mandate in den obersten Leitungs- und Verwaltungsorganen von Rechtseinheiten ausserhalb des Konzerns, die in das schweizerische Handelsregister oder ein vergleichbares ausländisches Register einzutragen sind, ist für Mitglieder des Verwaltungsrates auf drei Mandate in börsenkotierten Unternehmen, zehn Mandate in nicht börsenkotierten Unternehmen und zwanzig Mandate in anderen Rechtseinheiten wie Stiftungen und Vereinen beschränkt (Art. 17 Statuten Jungfraubahn Holding AG).

 

3.4 Kreuzverflechtungen

Die Gruppe ist mit keiner anderen Unternehmung durch gegenseitige Einsitznahme in den Verwaltungsräten verbunden.

3.5 Wahl und Amtszeit

3.5.1 Grundsätze des Wahlverfahrens

Die Generalversammlung wählt alle Verwaltungsräte, den Präsidenten sowie die Mitglieder des Vergütungsausschusses jährlich und in Einzelwahl (Art. 17 der Statuten der Jungfraubahn Holding AG).

Gemäss dem Organisationsreglement des Verwaltungsrats gelten folgende Limitierungen:

«An der Generalversammlung des Jahres, in dem ein Verwaltungsrat das 70. Altersjahr erreicht, muss er sein Amt zur Verfügung stellen. Wird jemand infolge einer öffentlichen, politischen oder sonstigen Funktion, als Eigentümer eines grossen Aktienpaketes oder als Organ einer Aktionärin (Art. 707, Abs. 3 OR) in den Verwaltungsrat gewählt, so gilt für ihn keine Altersgrenze. Der Betreffende hat jedoch das Verwaltungsratsmandat mit dem Ausscheiden aus dem Amt / der Funktion oder der Veräusserung der massgeblichen Aktien im Interesse der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. Die zu diesem Zeitpunkt laufende Amtsdauer darf beendet werden. Eine Wiederwahl ad personam ist vorbehältlich der Altersgrenze möglich.»

3.6 Interne Organisation

Der Verwaltungsrat konstituiert sich, den Präsidenten und die Mitglieder des Vergütungsauschusses ausgenommen, bezüglich seiner Chargen und der Zusammensetzung der Ausschüsse selbst. Zu seinem Sekretär (nicht Mitglied) hat er Christoph Schläppi gewählt.

3.6.1 Aufgabenteilung im Verwaltungsrat

Der Präsident des Verwaltungsrats – im Verhinderungsfalle der Vizepräsident – führt den Verwaltungsrat, leitet die Verwaltungsratssitzungen und die Generalversammlung. Er ist ein wichtiger Ansprechpartner für den Vorsitzenden der Geschäftsleitung in allen Belangen der Unternehmensführung. Die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrats neh­men im Plenum alle dieselben Aufgaben und Verantwortungen wahr. Der Verwaltungsrat wird durch spezialisierte, aus seiner Mitte gebildete Ausschüsse unterstützt. Diese analysieren bestimmte Bereiche vertieft und erstatten zur Vorbereitung der Beschlüsse oder zur Wahrnehmung der Aufsichtsfunktion Bericht. Näheres regelt das Reglement für den jeweiligen Ausschuss.

3.6.2 Die Ausschüsse im Einzelnen

Revisionsausschuss:

Dr. Jürg Rieben, Vorsitz; Nils Graf, Bruno Hofweber

Der Revisionsausschuss hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Beurteilung der Semester- und der Jahresabschlüsse;
  • Beurteilung der Organisation der internen Finanzkontrolle und der externen Revision;
  • Beurteilung der Unabhängigkeit, der Leistung und der Entschädigung der externen Revisionsstelle und der Ver­einbarkeit von Beratungsmandaten mit der Revisionstätigkeit.

Der Revisionsausschuss führt selber keine Prüfungsarbeiten durch.

Vergütungsausschuss:

Prof. Dr. Thomas Bieger, Vorsitz; Ueli Winzenried, Peter Baumann

Dem Vergütungsausschuss kommen grundsätzlich Vorschlags- und Umsetzungskompetenzen zu. Der Vergütungsausschuss ist dabei auch zuständig für die Arbeitsverträge der Mitglieder der Geschäftsleitung. Das Organisationsreglement verweist für die weitere Kompetenzordnung auf das Reglement des Vergütungsausschusses. Gemäss diesem entscheidet der Ausschuss definitiv über die Entschädigungen der erweiterten Geschäftsleitung, der Betriebseinheiten- und Fachbereichsleiter, über den Bezugspreis und -Anspruch für verbilligte Aktien für Kader und Mitarbeiter sowie über die Bewilligung von Nebentätigkeiten der Geschäftsleitung und erweiterten Geschäftsleitung.

Der Vergütungsausschuss stellt zudem sicher, dass ein regelmässiger Benchmark (mindestens einmal jährlich) der Entschädigungen mit vergleichbaren kotierten Unternehmen und Berner Unternehmen stattfindet, ein periodischer Vergleich mit dem Anforderungsprofil des Verwaltungsrats mit dem Ist-Zustand erfolgt, eine Besprechung der Stellvertretung und Nachfolgeplanung für Mitglieder der Geschäftsleitung, der erweiterten Geschäftsleitung und evtl. weitere Schlüsselpersonen mit dem Vorsitzenden der Geschäftsleitung abgehalten wird, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter regelmässig beurteilt werden und die Selbstbeurteilung der Arbeit im Vergütungsausschuss erfolgt.

Zuhanden des Verwaltungsrates trifft der Vergütungsausschuss folgende Vorbereitungen:

  • Vorschlag für die Umsetzung der Generalversammlungsbeschlüsse betreffend die Entschädigungen
  • Vorbereitung von Revisionsvorschlägen für die Statuten betreffend die Grundsätze für die Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung
  • Revision und Anpassung der Entschädigungspolitik für das Personal
  • Einmalige, freiwillige Boni für das Personal (Grundsatz / Rahmen)

3.6.3 Arbeitsweise des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat trifft sich in der Regel fünf Mal im Jahr, einmal jeweils zu einer zweitägigen Strategieklausur. Die Beschlüsse werden jeweils vom Gesamtverwaltungsrat gefasst (einfaches Mehr der Anwesenden). Der CEO nimmt an der Sitzung des Verwaltungsrats mit beratender Stimme teil. In der Sitzung sind zudem die für ein Ge­schäft Verantwortlichen anwesend. Auf der Einladung für die Sitzungen des Verwaltungsrats werden sämtliche The­men, die behandelt werden sollen, aufgeführt. Zu den Anträgen erhalten die Sitzungsteilnehmer im Voraus eine schriftliche Dokumentation. In dringenden Fällen und unter Einhaltung gewisser einschränkender Formvorschriften können Beschlüsse auch auf dem Zirkulationsweg gefasst werden. Seit dem 1. Dezember 2014 verfügen die Verwaltungsräte über einen direkten Zugriff zum Intranet der Jungfraubahnen, wo ihnen Einsicht in die Unterlagen der aktuellen und der früheren Sitzungen gewährt ist. Im Jahresablauf hält sich der Verwaltungsrat an folgenden Zyklus von aufeinander aufbauenden Analyse- und Ent­scheidungsschritten:

  • Strategiekontrolle und Risikobeurteilung
  • Ausarbeiten / Anpassen des Businessplans
  • Budgetierung aufgrund des Businessplans
  • Investitionsentscheide
  • Analyse des Ergebnisses

Im Berichtsjahr fanden fünf Verwaltungsratssitzungen, eine davon zweitägig, drei Sitzungen des Revisionsausschusses und zwei des Vergütungsausschusses statt.

3.7 Kompetenzregelung

Der Verwaltungsrat der Jungfraubahn Holding AG übt die oberste Leitung und die Aufsicht und Kontrolle der Geschäftsleitung in der gesamten Jungfraubahn-Gruppe aus ().

Die Aufgaben des Verwaltungsrats sind in den Statuten sowie im Organisationsreglement festgelegt. Er ist befugt, in allen Angelegenheiten Beschluss zu fassen, die nicht ausdrücklich durch Gesetz, Statuten oder Organisationsre­glement der Generalversammlung oder anderen Gesellschaftsorganen übertragen oder vorbehalten sind. Das Orga­nisationsreglement enthält eine detaillierte Kompetenzordnung zwischen Verwaltungsrat und Geschäftsleitung, die der gesetzlichen Ordnung Rechnung trägt (OR 716a) und die im täglichen Geschäft regelmässig eingehalten wird. Vorschriften zur Insiderprävention und zur Offenlegungspflicht von Management-Transaktionen finden sich in den Anhängen. Das Organisationsreglement, das auch eine tabellarische Gegenüberstellung der Zuständigkeiten von Ver­waltungsrat und Geschäftsleitung sowie eine Zusammenfassung der Projektsteuerung enthält, finden Sie im Internet unter: http://www.jungfrau.ch/uploads/media/Organisationsreglement_2014_JBH.pdf.

3.8 Informations- und Kontrollinstrumente

Dem Verwaltungsrat wird offen und zeitgerecht Bericht erstattet (verantwortlich: Vorsitzender der Geschäftsleitung). Dies geschieht in Form von vierteljährlichen schriftlichen Reports über den Geschäftsgang, durch mündliche Ori­entierungen in den Verwaltungsratssitzungen (Standardtraktanden für CEO und CFO) und durch das spezielle Re­porting bei grossen Projekten (halbjährlicher Projektstatus und Projektabrechnung bei Abschluss). Bei besonderen Vorkommnissen wird der Verwaltungsrat in geeigneter Form sofort benachrichtigt.

Der Präsident des Verwaltungsrats und der Vorsitzende der Geschäftsleitung unterrichten sich gegenseitig mindes­tens wöchentlich und beraten regelmässig alle wichtigen Geschäfte.

Die Jungfraubahnen verfügen über ein «ISO 9001:2015»-zertifiziertes Management-System. Dieses erfüllt auch die Anforderungen des Qualitätsgütesiegels (Stufe 3) von Schweiz Tourismus und integriert die Ablauforganisation, die Arbeitsanweisungen, das interne Kontrollsystem (IKS), das Risk Management und die Qualitätssicherung in ein ein­heitliches Führungsinstrument (siehe ).

Die Jungfraubahnen verfügen über ein MIS-System, das Kennzahlen zu Geschäftsverlauf, Finanzen, Entwicklungszielen (Personal, Zugriffe Homepage, KVP 2 usw.) und Rahmenbedingungen enthält. Dieses wird wöchentlich nachgeführt. Die Reportings an den Verwaltungsrat nehmen die wichtigsten Kennzahlen auf. Die Verwaltungsräte werden auf Anfrage jederzeit mit Originaldaten aus dem MIS beliefert.