Die Bewilligung an ein Unternehmen zur Nutzung des Schweizer Schienennetzes erteilt das Bundesamt für Verkehr. Grundlagen der Bewilligung sind die Bestimmungen des Eisenbahngesetzes (EBG) und die Netzzugangsverordnung (NZV).
Die wichtigsten Bestimmungen in Kurzform
Das Eisenbahnverkehrs-Unternehmen, welches den Netzzugang wünscht, hat seinen Sitz in der Schweiz oder EU.
Der Netzzugang anderer ausländischer Unternehmen richtet sich nach den jeweiligen zwischenstaatlichen Abkommen.
Das Unternehmen besitzt eine Konzession oder eine Lizenz zum Führen von Zügen gemäss Eisenbahngesetz (EBG).
Die finanziellen Grundlagen sind gesichert.
Es besteht ein Versicherungsschutz von mindestens 100 Millionen Schweizer Franken pro Schadenfall.
Qualifiziertes Personal gewährleistet einen sicheren Betrieb.
Die Fahrzeuge entsprechen den gesetzlichen Anforderungen für einen sicheren Bahnbetrieb.
Es ist garantiert, dass die Sicherheitsbestimmungen der befahrenen Strecken eingehalten werden.
We use cookies to provide a user-friendly experience. By continuing to browse this site, you give consent for cookies to be used. To find out more please read our GCU