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Alle Angaben zu den Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen (Inhalt und Festsetzung der Entschädigungen und Beteiligungsprogramme für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung, Grundsätze und Elemente der Entschädigungen und der Beteiligungsprogramme sowie Organisation, Vorgehen und Regeln zu deren Festsetzung) sind im separaten Vergütungsbericht festgehalten.

In den Statuten sind folgende Regeln betreffend Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen für den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung festgelegt:

GegenstandVerwaltungsratGeschäftsleitung
Grundsätze über die erfolgsabhängigen VergütungenArt. 20, Abs. 1Art. 20, Abs. 2
Grundsätze über die Zuteilung von Beteiligungspapieren, Wandel- und OptionsrechtenArt. 20, Abs. 3Art. 20, Abs. 3
Regeln betreffend Darlehen, Kredite und VorsorgeleistungenArt. 20, Abs. 4 und 5Art. 20, Abs. 4 und 5
Regeln betreffend die Abstimmung der Generalversammlung über die VergütungenArt. 14a, Abs. 1, 2, 3Art. 14a, Abs. 1, 2, 3
Zusatzbetrag für die Vergütungen von Mitgliedern der Geschäftsleitung, die nach der Abstimmung der Generalversammlung über die Vergütungen ernannt werden-Art. 14a, Abs. 2